Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der Firma HKB (Hausmeisterservice und Kleintransporte Blasch), Inh. Georg Blasch, Asternweg 13, 48429 Rheine erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.
1. Beförderung Befördert werden können alle Kleinsendungen, die sich für die Beförderung eines Pkw oder ein Fahrzeug (Transporter) bis 3,5t eignen. Die Beförderung von Personen, von Gefahrgut sowie von Sendungen, die der Post unterliegen sind ausgeschlossen.
2. Transportauftrag Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen werden vom/ beim Empfänger angefordert.
3. Transportablauf Die zu transportierende Sendung muß in einer für den Transport geeigneten Verpackung übergeben werden. Die Sendung sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen. HKB ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Transports zu beauftragen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort dem Kurier schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes schriftlich anzuzeigen . Allgemeine Vorbehalte wie z.B. " nicht kontrolliert' oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Werden dementsprechend auch nicht beachtet.
4. Liefertermin Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und in schriftlich eindeutiger Form. Verzögert sich die Ausführung- bzw. Leistungszeit infolge ?höherer Gewalt, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden. Als höhere Gewalt gelten Wetterbedingungen, Verkehrsstaus durch Unfälle, Verkehrsunfälle?ohne Verschulden der HKB oder ihrer Mitarbeiter, fehlender zusätzliche Informationen die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, Streik, Aussperrung, Embargo, Versagung oder Widerruf behördlicher Genehmigungen, Sabotage, oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der HKB liegen. Wird HKB die Leistung unmöglich oder gerät HKB hiermit in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten. Im übrigen ist die Haftung für Verzögerungsschäden auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. ?
6. Preise / Zahlungsbedingungen Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig , soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt eine Rechnung. Diese wird auf dem Postweg oder per eMail zugestellt. Sie ist sofort und ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann für die zweite Mahnung eine Mahngebühr i.H.v. 5,00 EURO, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr i.H.v. 10,00 EURO sowie Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Kurier ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus die zur Eintreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmen entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zzgl. Auslagen pauschale gem. Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zu erstatten. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt. Das Personal des Auftragnehmer ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.
7. Haftung Für Bruchschäden an Glas Porzellan u. bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen wird die Haftung dann ausgeschlossen, wenn das Transportgut nicht wie unter Punkt 3 ausreichend gekennzeichnet wurde. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte hafte ich nur, wenn nachgewiesen wird, dass diese Schäden auf mein Verschulden beruhen. Bei Filmen Disketten und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
8. Übernahme Jegliche Übernahme von Mitarbeitern des Auftragnehmers in ein eigenes Beschäftigungsverhältnis, während oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Vertragsbeziehung, durch den Auftraggeber ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht, was den Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des übernommenen Mitarbeiters zu fordern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abschluss des Arbeitsvertrages auf der Initiative des Auftraggebers oder der des Mitarbeiters beruht. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis ist auch die Einstellung des Mitarbeiters in ein mit dem Auftraggeber rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen zu verstehen.
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz Rheine / NRW. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Rheine / NRW vereinbart.?
HKB Georg Blasch, Rheine 08.2007
|